Wie häufig steht mir eine neue Prothesenversorgung zu?
Es gibt dazu keine eindeutige Rechtsprechung. Aus der Kriegsopferversorgung resultierte das „Märchen“, dass einem Amputierten höchstens alle vier bis fünf Jahre eine neue Prothese zustehe. Das stimmt jedoch so nicht! Wichtig ist, solange Sie mit Ihrer Versorgung zufrieden sind, kann diese auch länger als fünf Jahre getragen werden. Vorausgesetzt, die Hersteller der Prothese können das noch gewährleisten. Hier reden wir von Sicherheitsaspekten, die nicht zu unterschätzen sind! Daher lassen Sie Ihre Prothesen regelmäßig warten – bei uns findet das alle 6 Monate statt – zu Ihrer Sicherheit! Sollte z.B. ein neuartiges Kniegelenk, Schaftsystem oder Fußsystem auf den Markt kommen und Ihnen tatsächlich Gebrauchsvorteile bescheren, dann steht einer Neuversorgung im Grunde nichts mehr im Wege. Wenn Sie sich als Prothesenträger verändern (Ab- oder Zunehmen) muss sich auch Ihre Prothese verändern. Meistens endet das in einer neuen Schaftversorgung. Es kann aber auch dazu führen, dass Sie eine komplett neue Prothese erhalten (z.B. aus Gewährleistungsgründen, Ihre Aktivität hat zu- oder abgenommen, usw.)