Wir bei APT möchten, dass Sie aktiv Ihr Leben gestalten und genießen können.
Deshalb setzen wir alles daran, Ihnen die Prothesenlösung zu bieten, die Sie optimal dabei unterstützt. Dazu nehmen wir uns die Zeit, Sie und Ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen genau kennenzulernen. In erfahrener Handarbeit formen wir für Sie den idealen Schaft und finden gemeinsam das Passteil, das am besten zu Ihren Wünschen passt. Denn es gibt sie leider nicht: „die eine Prothese für alle Fälle!“ Ebenso wenig wie „den einen Schaft“ oder „das eine Kniegelenk“.
Fakt ist, jeder Mensch ist unterschiedlich
Jeder Stumpf ist unterschiedlich, jede Amputationshöhe benötigt unterschiedliche Schaft- und Prothesenlösungen und die individuelle Mobilität ist jeweils unterschiedlich.
So viele Unterschiede führen zwangsläufig zu einer individuellen Prothesenversorgung eines jeden einzelnen amputierten Menschen! APT ist Ihr persönlicher Spezialist!
Aufbau und Arten im Überblick
Die Mobilitätsgrade im Überblick
Hauptsächlich in der Prothetik der unteren Extremitäten finden sich häufig die Bezeichnungen Mobilitätsgrad, Mobilitätsklasse bzw. Aktivitätsgrad oder Aktivitätsklasse. Im Grunde genommen haben die vier Begriffe im Prothesenbau die gleiche Bedeutung. Sie dienen der Klassifizierung der Leistung eines Amputierten. Hierbei ist jedoch, entgegen der Vermutung Vieler, nicht der aktuelle Zustand des Amputierten gemeint, sondern dessen Potenzial bzw. das Therapieziel. Auch wird eine solche Einteilung von den Herstellern der Prothesenpassteile verwandt, allerdings in Kombination mit Maximalgewichten. Es kursieren viele verschiedene Formulierungen der Aktivitätsklassen, in Krankenkassenverträgen, Herstellerinformationen usw. In der Kernaussage sind sie jedoch ähnlich.
0 | Nichtgehfähiger
Hier wird unterstellt, dass der Patient nicht im Stande ist eine Prothese aktiv zu nutzen. In seltenen Fällen wird ein kosmetischer Ersatz gefertigt.
1 | Innenbereichsgeher
Der Betroffene besitzt das Potenzial bzw. die Fähigkeit die Prothese für kurze Wegstrecken (auf ebener Fläche) und Transferzwecke zu nutzen.
2 | Eingeschränkter Aussenbereichsgeher
Der Betroffene besitzt das Potenzial bzw. die Fähigkeit, sich langsam fortzubewegen und dabei kleinere Hindernisse zu überwinden.
3 | Uneingeschränkter Außenbereichsgeher
Der Betroffene besitzt das Potenzial bzw. die Fähigkeit, sich mit seiner Prothese mit variabler (auch hoher) Geschwindigkeit in unterschiedlichem Terrain fortzubewegen.
4 | Uneingeschränkter Außenbereichsgeher mit besonders hohen Funktionsansprüchen
Der Betroffene besitzt das Potenzial bzw. die Fähigkeit sich wie der uneingeschränkte Außenbereichsgeher fortzubewegen. Gehstrecke und Dauer sind nicht limitiert.
Aufbau einer Prothese
Die Prothese ist so aufgebaut, wie es der aktuelle Zustand des Anwenders erlaubt. Das bedeutet, dass z.B. eine Mobilität 1 sicher kaum in der Lage ist, eine aktiv aufgebaute Prothese zu beherrschen. Ganz im Gegenteil – ein aktiver Aufbau mit schnellen und unsicheren Einstellungen würde mit großer Wahrscheinlichkeit bereits nach den ersten Schrittversuchen zum Sturz führen!
Es macht daher keinen Sinn eine Prothese nach „Schema F“ aus dem Lehrbuch aufzubauen, ohne die speziellen Gegebenheiten des Amputierten mit zu berücksichtigen! Vielmehr haben wir bei APT es uns als Ziel gesetzt, den amputierten Menschen genau dort „abzuholen“ wo er sich gerade innerhalb seines „Prothesenalltages“ befindet. Hier spielt es für uns keine Rolle, ob es sich um einen „frischamputierten“ oder einen „erfahrenen amputierten“ Menschen handelt.
Entscheidende Faktoren:
- Muskulärer Gesamtaufbau des amputierten
- Koordinatives Handeln
- Lernfähigkeit
- Trainingsintensität
- Ziel der Versorgung
Zunächst geht es darum den Kunden ausführlich aufzuklären. Häufig informieren sich Prothesenträger gerne in Internetforen oder auf den Pages der Passteilanbieter. Wie so oft finden sie im Netz die sogenannten „Halbwahrheiten“, die wiederum in den meisten Fällen zu großen persönlichen Enttäuschungen führen. Denn nicht alles was das „Netz“ bzw. die Industrie verspricht, gilt tatsächlich für jeden amputierten Menschen! Häufig ist die Mobilität grundsätzlich eingeschränkt. Z.B. aufgrund von fehlender Muskulatur, schwierigen Stumpfverhältnissen oder auch schwierigen Wohnsituationen (Treppenstufen, keine öffentlichen Verkehrsmittel, etc.).
Unser Ziel ist es immer, APT Kunden mit unserer Hilfe wieder mobiler und somit aktiver zu machen!
Arten von Prothesen
Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen der prothetischen Versorgung der unteren Extremitäten (Beine und Füße) und der oberen Extremitäten (Arme und Hände). Daneben kommt häufig Unterscheidung nach Einsatzzweck zur Anwendung:
Alltagsprothese
Wie der Name schon sagt, wird die Prothese im Alltag vom Anwender getragen und genutzt. Hier ist auf das häusliche Umfeld, die Freizeitaktivität und die Arbeitsplatzsituation in die Passteil- und Schaftauswahl mit einzubeziehen.
Ersatzprothese
Die Ersatzprothese soll die Alltagsprothese ersetzen können, wenn diese z.B. aufgrund von Reparaturen nicht einsatzfähig ist. Ersatzprothesen werden jedoch nur von Berufsgenossenschaftlichen Versicherungen (BG) oder in Einzelfällen auch von privaten Versicherungen übernommen. Die GKV (Gesetzlichen Krankenversicherungen) haben keine Leistungspflicht und lehnen daher in der Regel die Versorgung mit einer Ersatzprothese grundsätzlich ab. In begründeten Fällen (z.B. Hygiene, Psychologisch) kann die GKV eine Einzelfallentscheidung zu Gunsten des Versicherten treffen.
Wasserfeste Gehhilfe / Badeprothese
Laut der aktuellen Rechtsprechung steht jedem amputierten Menschen, wenn er im Bereich der unteren Extremitäten amputiert ist, eine wasserfeste Gehhilfe zu. Die Prothese muss in der Funktion und Gestaltung so hergestellt werden, dass der Anwender die Gebrauchsvorteile der Passteile nutzen kann. Somit richtet sich die Ausführung der wasserfesten Gehhilfe (Badeprothese) nach dem aktuellen Mobilitätsgrad des Anwenders. Alle verwendeten Bauteile (Schaft, Liner, Kniegelenke, Füße und Adapter) müssen entsprechend als wasserfest bzw. seewasserfest gekennzeichnet sein.
Sportprothese
Je höher die Anforderungen an eine Prothese, desto spezieller die Ausführungen! Reine Sportprothesen stellen in der Regel die Lösung für nur eine einzige Sportart dar! Z.B. Sprintprothese, Prothese zum Joggen, Prothese zum Skifahren, Prothese zum Reiten usw. In der Regel ist es nicht möglich, mit einer Sportprothese auch gleichzeitig sich im Alltag gut und gesund gehend bewegen zu können! Die Kostenübernahme für Sportprothesen ist umstritten. Während die Berufsgenossenschaften ihre Versicherten gerne auch bei ihren sportlichen Ambitionen prothetisch unterstützen, sagen die GKVs grundsätzlich, dass sie nur Hilfsmittel zu zahlen haben, die ausschließlich für den alltäglichen Gebrauch verwendet werden können. Das wiederum schließt bei den GKVs also die Kostenübernahme für Sportprothesen aus. Lediglich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren (Ende der Schulpflicht) kann die GKV mit Sportprothesen, z.B. zum ausüben des Schulsportes, versorgen lassen.
Arbeitsprothese
In einigen Fällen kann es angezeigt sein, spezielle Prothesen nur für den Arbeitsbereich anfertigen zu lassen. Für die Kostenübernahme ist in der Regel die Rentenversicherung zuständig. Sollte eine Arbeitsprothese beantragt werden, leitet die GKV den Antrag direkt an die Rentenversicherung weiter. Anders bei den Berufsgenossenschaften. Diese tragen in der Regel die Kosten für eine spezielle Arbeitsprothese selbst.
Prothese als kosmetischer Ersatz
Zum Beispiel nach einer Doppel-Oberschenkelamputation möglich. Da keinerlei Funktion von einem kosmetischen Ausgleich zu erwarten ist, werden in der Regel die Kosten von keinem Kostenträger übernommen. Ausnahmen sind nur dann zu erwarten, wenn zum Beispiel ein psychologisches Gutachten vorliegt.